Allgemeine Vermietbedingungen (AGB) für Wohnmobile

Camper Cottbus (Inh. Florian Neumann)

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1 Diese AGB gelten ausschließlich für sämtliche Mietverträge zwischen Camper Cottbus (Inh. Florian Neumann), im Folgenden „Vermieter“, und dem Mieter. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, auch wenn sie vom Vermieter nicht ausdrücklich widersprochen werden.
1.2 Vertragsgegenstand ist ausschließlich die zeitweilige Überlassung des Wohnmobils; es handelt sich nicht um eine Pauschalreise oder sonstige Reiseleistungen.
1.3 Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Auf das Vertragsverhältnis finden die Vorschriften über Reisemängel (§§ 651a–i BGB) keine Anwendung.
1.4 Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrags bedürfen der Schriftform.

2. Mieter und Fahrer

2.1 Mieter und Fahrer müssen mindestens 23 Jahre alt sein und mindestens 3 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (oder äquivalent) sein.
2.2 Das zulässige Gesamtgewicht darf 3,5 t nicht überschreiten.
2.3 Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und maximal einer weiteren, namentlich benannten Person geführt werden.
2.4 Der Mieter sorgt dafür, dass alle Fahrer schriftlich benannt und nur berechtigte Personen das Fahrzeug nutzen.

3. Mietpreise, Mietdauer und Ausstattung

3.1 Die Mietpreise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Mindestmietdauer: 3 Tage. Alle Preise inkl. MwSt.
3.2 Im Preis ist eine Vollkasko mit 1.500 € Selbstbeteiligung enthalten. Insassenunfallversicherung ist nicht eingeschlossen.
3.3 Die Mietzeit bemisst sich in vollen 24-Stunden-Intervallen beginnend mit der Übergabe. Verspätungen berechtigen nicht zur Rückgabe oder Kostenerstattung.
3.4 Bei vorzeitiger Rückgabe bleibt der volle Preis fällig.
3.5 Die Ausstattung entnehmen Sie bitte der Website.

4. Buchung, Umbuchung und Stornierung

4.1 Buchungen werden erst mit schriftlicher Bestätigung und Einzahlung von 50 % des Mietpreises verbindlich.
4.2 Erfolgt die Anzahlung nicht innerhalb einer Woche, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten; es fällt mindestens eine Stornogebühr von 100 € an.
4.3 Umbuchungen sind kostenlos möglich, sofern Verfügbarkeit besteht.
4.4 Stornogebühren richten sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts:

  • bis 50 Tage vor Anreise: 30 %
  • von 49 bis 15 Tage vor Anreise: 75 %
  • ab 14 Tagen: 90 %
  • Tag der Anmietung bzw. bei Nichtantritt: 100 %

5. Zahlung und Kaution

5.1 Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn fällig, zahlbar auf ein bekannt gegebenes Konto.
5.2 Buchungen unter 4 Wochen vor Mietbeginn: sofort 100 % fällig.
5.3 Kaution: 1.500 €, bei Übergabe bar.
5.4 Die Kaution wird bei vertragsgemäßer Rückgabe zurückerstattet.
5.5 Bei unklarer Schuldfrage kann die Kaution bis zur Klärung zurückbehalten werden.

6. Fahrzeugübergabe und Rückgabe

6.1 Bei unverschuldetem Ausfall des Fahrzeugs erstattet der Vermieter anteilig den Mietpreis; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6.2 Der Mieter nimmt an einer detaillierten Einweisung in die Fahrzeugbedienung teil.
6.3 Rückgabe erfolgt nach Übergabeprotokoll.
6.4 Fahrzeugübergabe und -rückgabe erfolgen nach Vereinbarung. Jeder angefangene Tag zählt als volle Mietdauer.
6.5 Treibstoff, Betriebskosten und Kilometer sind vom Mieter zu tragen.
6.6 Abwasser und Toilettenkassette sind fachgerecht zu entleeren; andernfalls fällt eine Pauschale von je 79 € an.
6.7 Innenreinigung ist Sache des Mieters; unzureichende Reinigung wird mit 99 € berechnet.

7. Nutzungspflichten

7.1 Das Fahrzeug darf nicht für Motorsport, Tests, Schmuggel, Straftaten, gewerbliche Zwecke, Offroad, Fähr-/Autozugfahrten ohne Versicherung oder gewerbliche Vermietung genutzt werden.
7.2 Das Fahrzeug ist sorgfältig zu behandeln, Betriebszustände sind zu kontrollieren.
7.3 Rauchverbot im Fahrzeug, Verstoß: 500 €. Tiere nur mit gesonderter Zustimmung.
7.4 Für Fähr- oder Autozugfahrten ist eine eigene Versicherung erforderlich. Ohne Nachweis ist der Transport untersagt und bei Verstoß haftet der Mieter voll.

8. Unfall und Schadenmeldung

8.1 Unfälle sind abzusichern; Polizei und Vermieter sind unverzüglich zu informieren (spätestens am nächsten Werktag). Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
8.2 Der Mieter erstellt einen schriftlichen Bericht mit Skizze.
8.3 Unfallbericht muss Namen, Adressen, Kennzeichen und Zeugendaten enthalten und zeitnah übermittelt werden.

9. Auslandsfahrten

9.1 Gestattet innerhalb Europas (Belgien, Dänemark, England, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Lichtenstein, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schottland, Schweden, Slowenien, Spanien, Schweiz, Vatikanstadt und Wales).

9.2 Fahrten in Nicht‑EU-Staaten, Krisen- oder Kriegsgebiete sind untersagt.

10. Mängelrechte

10.1 Mängel, die nicht vom Vermieter zu vertreten sind, berechtigen nicht zu Schadenersatz.
10.2 Der Vermieter haftet nicht für Schäden durch unsachgemäße Nutzung.
10.3 Der Mieter muss Mängel unverzüglich schriftlich anzeigen, ansonsten entfällt jeglicher Anspruch.

11. Reparaturen & Ersatzfahrzeug

11.1 Reparaturen bis 150 € können ohne Zustimmung erfolgen, größere nur nach Rücksprache und Vorlage eines Kostenvoranschlags. Ausgenommen Reifenschäden.
11.2 Bei notwendigen Reparaturen trägt der Vermieter die Kosten (gegen Beleg), soweit der Mieter nicht haftet.

12. Haftung des Mieters

12.1 Im Schadensfall greift die Vollkasko, jedoch mit 1.500 € Selbstbeteiligung.
12.2 Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Alkoholfahrten, Flüchtigkeit, Schäden durch unberechtigte Fahrer, Nichtbeachtung von Vorschriften etc. haftet der Mieter unbeschränkt. Für Beschädigungen von z.B. Reifen oder Frontscheibe haftet der Mieter in jedem Fall.
12.3 Der Mieter trägt alle Kosten für Bußgeld, Maut, Gebühren etc., ergänzt um eine Bearbeitungsgebühr von 10 €.
12.4 Mehrere Mieter haften gesamtschuldnerisch.

13. Haftung des Vermieters und Verjährung

13.1 Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; bei leichter Fahrlässigkeit nur für typischerweise vorhersehbare Schäden aus Kardinalpflichten.
13.2 Für Personenschäden und Produkthaftung gelten gesetzliche Regelungen.
13.3 Ansprüche verjähren in einem Jahr ab Kenntnis (außer bei Personenschäden und Produkthaftung: fünf Jahre).

14. Datenschutz

14.1 Der Mieter stimmt der Speicherung seiner Daten zu.
14.2 Weitergabe erfolgt bei berechtigtem Interesse, z. B. bei Falschangaben, Nichtrückgabe oder Verstößen, an Behörden oder Inkassounternehmen.

15. Gerichtsstand

15.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten: Cottbus.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An deren Stelle tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.